Sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit Behinderungen
Die WHO unterscheidet verschiedene Dimensionen von Behinderung.
Impairment
Die medizinisch diagnostizierbare Schädigung des Organismus bezogen auf anatomische, physiologische oder psychische Funktionen gilt als "Impairment".
Disability
bezeichnet die aus dem "Impairment" resultierenden Beeinträchtigungen, d.h. Funktionsbeeinträchtigungen oder -mängel aufgrund von Schädigungen, die typische Alltagssituationen behindern oder unmöglich machen, wie sie im Durchschnitt der Bevölkerung als normal betrachtet werden.
Handicap
Mit "Handicap" wird die Benachteiligung bezeichnet, die das Ausfüllen der "normalen" Rolle verhindert, also alle Nachteile einer Person aus einer Schädigung oder Beeinträchtigung. Berücksichtigung findet hier der soziale Aspekt, der die Beschränkungen und soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie die Verhinderung sozialer Kontakte und Orte mit einschließt. Die Zuschreibung von Behinderung durch die Umwelt, die die Möglichkeiten der Lebensgestaltung einschränkt, wird hier mit einbezogen.
Die Tatsache, dass Frauen und Mädchen mit Behinderung von allen Formen sexualisierter Gewalt betroffen sind,
ist weder bei MitarbeiterInnen in Einrichtungen der Behindertenhilfe noch bei Angehörigen präsent. Die Lebenssituation insbesondere von Frauen und Mädchen mit geistiger Behinderung führte zu der Annahme, dass sie, da sie häufig innerhalb der Familie oder in geschützten Einrichtungen leben, auch besonders vor sexualisierter Gewalt geschützt sind.
Untersuchungen belegen das Gegenteil und zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen in besonderem Maß - d.h. bis zu viermal häufiger - von sexualisierter Gewalt betroffen sind, da sie durch ihre Beeinträchtigung z.T. auf Assistenz angewiesen sind, in stärkerem Maße in Abhängigkeiten leben als Frauen und Mädchen ohne Behinderung und zum Teil nicht über Sexualität aufgeklärt sind, über eingeschränkte Kommunikationsmöglichkeiten verfügen oder ihnen durch mangelnde Sexualaufklärung keine Begrifflichkeiten für die erlebte Gewalt zur Verfügung stehen.
Durch die Nichtwahrnehmung ihrer Sexualität ebenso wie durch die Nichtwahrnehmung bzw. Leugnung möglicher sexualisierter Gewalterfahrungen bestehen für Mädchen und Frauen mit Behinderung auch geringere Möglichkeiten Unterstützung zu erhalten, um die Gewalterfahrungen zu bearbeiten.
