Informationen zur Helpline Schleswig-Holstein
Warum die Helpline?
Gewaltbetroffene Mädchen und Frauen benötigen schnelle und unbürokratische Information und Unterstützung. Die Einrichtung einer landesweiten Helpline soll das Beratungs- und Unterstützungsangebot in Schleswig-Holstein verbessern und Lücken der Erreichbarkeit der bestehenden Einrichtungen schließen.
Diese sind aufgrund ihrer finanziellen und personellen Situation nicht in der Lage, rund um die Uhr erreichbar zu sein, insbesondere nicht abends und nachts sowie nur begrenzt an den Wochenenden.
Zielgruppen
- Frauen, die von physischer, psychischer und/ oder sexualisierter Gewalt betroffen oder bedroht sind, insbesondere auch nach polizeilichen Einsätzen und nach Wegweisungen
- Frauen in Beziehungs- und Lebenskrisen
- deren Kinder (als direkt oder indirekt Mitbetroffene; Kinder und Jugendliche sind nicht vorrangige Zielgruppe, sie werden aber vermutlich die Nummer auch nutzen und ggf. an das Kinder- und Jugendtelefon verwiesen)
- Angehörige
- ggf. professionelle UnterstützerInnen
Unsere Ziele und Angebot
Ziel der Helpline ist die weitere Effektivierung und Entlastung des bestehenden Unterstützungs- und Beratungsangebotes für Frauen. Das niedrigschwellige professionelle Angebot, das abends, nachts und an den Wochenenden erreichbar ist, verfolgt das Ziel, mehr betroffene Frauen als bisher zu erreichen und ihnen das Hilfesystem leichter zugänglich zu machen, um ihnen schneller zu ermöglichen, Gewaltkreisläufe zu durchbrechen und sich und ihre Kinder zu schützen. Die Helpline ist erste Anlaufstelle für Fragen im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen (Gewalt in der Familie/ Ehe/ Partnerschaft, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Belästigung am Arbeitsplatz, am Telefon, Stalking usw.). Sie ist in den Zeiten erreichbar, in denen Fachberatungsstellen geschlossen haben und bietet erste Beratung und Informationen zu folgenden Themen:
- Klärung der Situation der Hilfesuchenden
- Hilfe in Akutsituationen
- Informationen über weiterführende Beratungs- und Unterstützungsangebote
- gezielte Weitervermittlung an Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen (Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Frauennotrufe, Kinderschutz-Zentren) oder an Polizei, Kliniken, GynäkologInnen, RechtsanwältInnen usw.
- Psychosoziale Krisenberatung
- Entlastung, Stärkung und Bestärkung für das Aufsuchen von Hilfe
- Orientierungshilfe, Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten
- Beratung zur Wegweisung und Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
- ggf. Intervention, wenn die Frau dies wünscht (z. B. Telefonat mit Polizei)
- erste rechtliche und soziale Informationen (z. B. Schutz vor Gewalt, Scheidung, Trennung, Sorge- und Umgangsrecht, Anzeige, Strafverfahren)
Grundsätze der Helpline
Die Arbeit der Helpline soll den Grundsätzen des bestehenden parteilich-feministischen Beratungs- und Unterstützungsangebotes folgen:
- Die Helpline bietet unbürokratische Soforthilfe. Sie ist täglich von 15:00 bis 01:00 Uhr sowie an den Wochenenden und Feiertagen von 10:00 bis 1:00 Uhr zu erreichen.
- Die Beratung ist anonym und vertraulich.
- Die Anruferin braucht keine persönlichen Daten bekannt geben. Sind persönliche Daten notwendig (z. B. bei Interventionen), so werden diese nur auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Frau weitergegeben.
- Die Mitarbeiterinnen der Helpline unterliegen der Schweigepflicht.
- Das Angebot ist niedrigschwellig.
Neben der Anonymität wird die Verbreitung der zentralen Telefonnummer und des Angebots über verschiedene Wege der Werbung (siehe unten) zur Niedrigschwelligkeit beitragen, die es insbesondere Frauen in akuten Krisensituationen erleichtern wird, schnell herauszufinden, an wen sie sich in Wohnortnähe wenden können. - Die Frauenhelpline und ihre Mitarbeiterinnen arbeiten inhaltlich autonom.
Die Beratung erfolgt nach den Prinzipien der parteilich-feministischen Beratungs- und Sozialarbeit. Es beraten ausschließlich für diese Aufgabe qualifizierte Frauen. - Die Arbeit erfolgt nach dem Prinzip des Empowerments. Ziel ist dabei, die Frauen darin zu unterstützen, Kontrolle und Entscheidungsfreiheit über ihr eigenes Leben (zurück) zu gewinnen. Oberstes Prinzip ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Dabei wird die betroffene Frau als Expertin ihres Lebens anerkannt, sie hat die Freiheit, sich für und gegen Handlungsmöglichkeiten zu entscheiden.
- Die Mitarbeiterinnen haben die Möglichkeit, ihre Arbeit regelmäßig in einer Supervision zu reflektieren und ihre Kenntnisse kontinuierlich in Fortbildungen zu erweitern und zu aktualisieren.
- Die Helpline ist mit den Unterstützungs- und Beratungseinrichtungen in Schleswig-Holstein vernetzt und kooperiert eng mit ihnen.

