Sexueller Missbrauch
Sexueller Missbrauch
Sexueller Missbrauch kann definiert werden als sexuelle Ausbeutung von abhängigen, entwicklungsmäßig gegenüber dem Täter unreifen Kindern und Jugendlichen durch Gewalt oder durch Ausnutzung der mangelnden Reife des Kindes oder familiärer (oder anderer) Abhängigkeitsverhältnisse.
Sexueller Missbrauch ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Kindern oder Jugendlichen entweder gegen ihren Willen vorgenommen wird oder einesexuelle Handlung, der Kinder/ Jugendliche aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht willentlich zustimmen können.
Die strafrechtliche Definition sexuellen Missbrauchs ist im Kapitel 13 “Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ Strafgesetzbuch definiert (s. u.). Diese stimmt nicht immer mit nicht juristischen Definitionen überein.
Wesentliches Merkmal des sexuellen Missbrauchs ist die Ausnutzung eines bestehenden Vertrauensverhältnisses sowie einer Macht- und Autoritätsposition und die systematische Planung der Taten durch den Täter oder die Täterin. Motiv sind dabei nicht primär sexuelle Bedürfnisse sondern Bedürfnisse nach Macht und Unterwerfung durch die Missbrauchshandlungen. Sexueller Missbrauch ist keine gewalttätige Form von Sexualität, sondern eine sexuelle Form von Gewalt, ihr liegt immer ein Machtmissbrauch zugrunde.
Sexueller Missbrauch liegt z. B. dann vor, wenn eine erwachsene oder deutlich ältere Person
- Mädchen und Jungen nötigt, sexuelle Handlungen an sich selbst oder an dem Erwachsenen vorzunehmen,
- Mädchen oder Jungen auffordert, sich nackt vor ihr zu zeigen,
- Mädchen oder Jungen pornografische Aufnahmen zeigt oder nötigt, bei solchen Aufnahmen mitzumachen,
- seinen Penis am Körper eines Mädchens oder Jungen reibt,
- ein Mädchen oder einen Jungen zu analem, oralem oder vaginalem Geschlechtsverkehr zwingt, d. h. vergewaltigt.
Einige typische Merkmale des sexuellen Missbrauchs
- Die Täter sind etwa zu 90% männlich.
- Der Missbrauch ist bewusst geplant, die Kinder und Jugendlichen werden langsam darauf “vorbereitet“. Die Handlungen des Täters sind oftmals zunächst in Spiel- oder Pflegehandlungen versteckt und werden im Grad der Gewalttätigkeit und Intensität allmählich gesteigert.
- Die Täter sind dem Kind in aller Regel bekannt (Väter, Stiefväter, Brüder, Lehrer, Erzieher, Pastoren usw.)
- Die Täter nutzen ihre Macht- und Autoritätsposition sowie bestehende Vertrauensverhältnisse aus.
- Die Kinder haben oft widerstreitende Gefühle gegenüber den Tätern (Zuneigung vs. Hass/ Ekel usw.)
- Den Kindern wird ein Schweigegebot auferlegt, z. B. indem ihnen gedroht wird, sie würden in ein Heim kommen oder dass die Offenlegung des Missbrauchs dazu führt, dass etwas Schlimmes geschieht.
- Häufig werden die Kinder mit materiellen Gütern “belohnt“ und zum Schweigen gebracht.
