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Informationen Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch kann definiert werden als sexuelle Ausbeutung von abhängigen, entwicklungsmäßig gegenüber dem Täter unreifen Kindern und Jugendlichen durch Gewalt oder durch Ausnutzung der mangelnden Reife des Kindes oder familiärer (oder anderer) Abhängigkeitsverhältnisse.

Sexueller Missbrauch ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Kindern oder Jugendlichen entweder gegen ihren Willen vorgenommen wird oder einesexuelle Handlung, der Kinder/ Jugendliche aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht willentlich zustimmen können.

Die strafrechtliche Definition sexuellen Missbrauchs ist im Kapitel 13 “Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ Strafgesetzbuch definiert (s. u.). Diese stimmt nicht immer mit nicht juristischen Definitionen überein.

Wesentliches Merkmal des sexuellen Missbrauchs ist die Ausnutzung eines bestehenden Vertrauensverhältnisses sowie einer Macht- und Autoritätsposition und die systematische Planung der Taten durch den Täter oder die Täterin. Motiv sind dabei nicht primär sexuelle Bedürfnisse sondern Bedürfnisse nach Macht und Unterwerfung durch die Missbrauchshandlungen. Sexueller Missbrauch ist keine gewalttätige Form von Sexualität, sondern eine sexuelle Form von Gewalt, ihr liegt immer ein Machtmissbrauch zugrunde.

Sexueller Missbrauch liegt z. B. dann vor, wenn eine erwachsene oder deutlich ältere Person

Einige typische Merkmale des sexuellen Missbrauchs