K.o.-Tropfen bestehen aus chemischen Substanzen, die durch ihre narkotisierende Wirkung, Opfer wehrlos machen. Sie sind farb- sowie geruchlos und werden unbemerkt in Getränke oder Speisen gemischt. Schließlich können sich Opfer von K.o.-Tropfen, wenig bis gar nicht an das Geschehene erinnern. So nutzen Täter den Zustand ihrer Opfer aus, um diese zu berauben oder sexuell zu nötigen. Sie werden mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Substanzen in Verbindung gebracht. Beispiele sind Benzodiazepine, Chloralhydrate, Barbiturate sowie Muskelrelaxantien.
Häufig handelt es sich um die sogenannte ,,Partydroge” GHB oder deren Vorläufersubstanz GLB. Diese beiden Substanzen, sind bei einer Überdosierung äußerst lebensgefährlich. GHB steht für Gamma-Hydroxybuttersäure und ist ein Betäubungsmittel. Seit 2002 fällt es unter die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG).
Bei GBL (Gamma-Butyrolacton) handelt es sich um den Vorläuferstoff von GHB. Besser ausgedrückt, dient es zur Herstellung von GHB. Aufgrund biochemischer Prozesse wird es im Blut zu GHB verwandelt. Hauptsächlich kommt es aber als Lösungsmittel zum Einsatz. So wird es beispielsweise als Farb-, Nagellack- oder Graffitientferner verwendet. Darüber hinaus unterliegt es keiner gesetzlichen Einschränkung und ist äußerst preisgünstig. Somit wird es von Jugendlichen gerne, als günstigen Ersatz für Alkohol oder Drogen verwendet.
GHB/GBL zählt zu den sedierenden Mitteln. Das heißt, dass die Funktionen des zentralen Nervensystems gedämpft werden. Je nach Dosierung bewirkt es Entspannung, bis hin zu Bewusstlosigkeit oder Koma. Die Wirkung ist von Person zu Person unterschiedlich. Ein Mischkonsum z.B. mit Alkohol, kann sogar tödlich enden. GBL wird hauptsächlich aufgelöst in Getränken eingenommen. Nach bereits 10 bis 20 Minuten sollte die Wirkung spürbar sein. Diese kann bis zu vier Stunden andauern. Zu den Nebenwirkungen zählen:
Betroffene sprechen von einem schlagartigen Erinnerungsverlust und Konzentrationsstörungen.
Prinzipiell sollten bei einem Verdacht, so schnell wie möglich Blut- und Urinproben abgenommen werden. Im Blut können Substanzen wie GHB/GBL bis zu rund 6 Stunden sowie im Urin bis zu ca. 12 Stunden nach Konsum, nachgewiesen werden. Die Proben sollten bestenfalls versiegelt, gekühlt oder eingefroren gelagert werden, bis eine Analyse durchgeführt wird.
Liegt der Vorfall etwas länger zurück, kann ein Nachweis von K.o.-Tropfen auch mittels Haaranalyse erfolgen. Sollte der Untersuchungsauftrag nicht von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei beantragt worden sein, müssen Sie die aufkommenden Kosten selbst bezahlen.
Sie haben Verdacht, dass Ihnen K.o.-Tropfen untergejubelt wurden? Die nachstehenden Fragen sollten Ihnen auf die Sprünge helfen:
Wenn Sie diese Fragen für sich beantwortet haben und denken, Opfer einer Straftat geworden zu sein, dann suchen Sie unbedingt einen Arzt auf und lassen Sie eine Blut- und Urinprobe durchführen!
Ein hundertprozentiger Schutz kann leider nie gewährt werden. Dennoch gibt es wesentliche Faktoren, um das Risiko bestmöglich zu reduzieren. Das Wichtigste ist, dass Sie ihr Getränk nie aus den Augen lassen. Sollten Sie Zweifel haben, ist es besser das Getränk stehen zu lassen. Des Weiteren sollten Sie niemals Getränke von fremden Personen annehmen.
Trinken Sie verantwortungsbewusst, um nicht die Kontrolle über sich selbst zu verlieren. Bestenfalls bleiben Sie bei einem Getränk pro Stunde. Überdies ist es ratsam, dass Sie beim Ausgehen immer bei Freunden bleiben. Sollte Ihnen plötzlich schwindelig oder übel werden, wenden Sie sich an Ihre Freunde oder andere Personen.
Wenn Sie denken, Opfer von K.o.-Tropfen geworden zu sein, melden Sie dies der Polizei. Erinnerungslücken sind normal und ändern nichts an Ihrer Glaubwürdigkeit. Eine Anzeige können Sie schriftlich oder mündlich, bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Denn allein die Verabreichung von K.o.-Tropfen ist strafbar auch, wenn kein Raub- oder Sexualdelikt begangen wurde. Auch der Besitz von gewissen Substanzen ist, aufgrund des Betäubungsmittelgesetz rechtswidrig.
Um den Täter strafrechtlich zu verfolgen, sind Polizei und Staatsanwaltschaft auf Ihre Anzeige angewiesen. Auch, wenn Ihnen der Täter nicht bekannt ist, besteht die Möglichkeit zu einer Anzeige. Somit ist es wichtig, dass Sie jegliche Beweismittel sichern und eine Blut- und Urinprobe abnehmen lassen.
Jugendliche sowie Eltern finden bei der ,,Nummer gegen Kummer” kostenlosen und anonymen Rat. Das Kinder- und Jugendtelefon ist unter der Rufnummer 116 111, Montag bis Samstag von 14:00 bis 20:00 Uhr erreichbar. Ebenso Eltern können unter der Nummer 0800 111 0550 Beratung in Anspruch nehmen. Dieses ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 17:00 bis 19:00 Uhr erreichbar.