Eine gynäkologische Untersuchung nach einer Vergewaltigung, ist äußerst wichtig und sollte so früh wie möglich erfolgen. Obwohl dies für die Betroffenen eine weitere Belastung darstellt, sollte eine medizinische Untersuchung unbedingt durchgeführt werden. Es empfiehlt sich eine Person des Vertrauens mitzunehmen.
Die Untersuchung dient erstens zur Feststellung von möglichen Verletzungen und zweitens, zur Sicherung von Spuren und Beweisen. Die Ärztin oder der Arzt sollte somit mit Spurensicherungs-Maßnahmen vertraut sein. Nichtsdestotrotz unterliegen Ärzte einer Schweigepflicht. Somit liegt es rein in der Hand der Betroffenen, ob eine Anzeige erstattet wird oder nicht. Eine medizinische Untersuchung ist ein sehr bedeutsames Beweismittel. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sofort oder erst Jahre darauf zu einer Anzeige kommt.
Anfangs wird erst einmal ein detailliertes Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt geführt. Die gestellten Fragen können teilweise sehr unangenehm werden, sind aber leider notwendig. Für den Arzt ist es wichtig, so viel wie möglich über den genauen Tat-Vorgang zu erfahren. Besonders bedeutend ist es, an welchen Stellen der Täter die Betroffene berührt oder mit Speichel und Samenflüssigkeit versehen hat. Dies ermöglicht eine gezielte Spurensuche. Solche Fragen sind für die Opfer natürlich sehr unschön. Daher sollte die Ärztin oder der Arzt, die Befragung mit großer Vorsicht und Feinfühligkeit durchführen. Anschließend erfolgt die Untersuchung folgendermaßen:
Noch vor der eigentlichen medizinischen Untersuchung, müssen erst alle Spuren gesichert werden. So werden mit Wattestäbchen, Abstriche aus dem Mund genommen. Die Bekleidung wird in Papiersäcken aufbewahrt sowie Reste von Sperma oder Speichel, werden ebenfalls mit Watte gesichert. Des Weiteren wird das Material unter den Fingernägeln sichergestellt und die (Scham-)Haare der Frau durchkämmt. Jegliche Verletzungen oder Blutergüsse werden mit Hilfe von Fotos festgehalten.
Die gynäkologische Untersuchung befasst sich mit folgenden drei Schwerpunkten:
Die Ärztin oder der Arzt nimmt dabei Abstriche von den Schamlippen, der Scheide und dem Muttermund ab. Weiters wird das Jungfernhäutchen untersucht. Wesentlich dabei ist, dass der Betroffenen möglichst viel Intimsphäre gewahrt wird. Meistens reicht aber auch eine Untersuchung der äußeren Genitalen.
Das abgenommene Blut wird auf sexuell übertragbare Krankheiten, illegale Drogen und Medikamente überprüft. Ein HIV-Test kann bis zu drei Wochen nach der Vergewaltigung durchgeführt werden. Nach sechs Wochen sollte man diesen, zur eigenen Sicherheit, wiederholen. Genauere Beratung finden Sie auch bei der AIDS-Hilfe. Hier gibt es neben der telefonischen und persönlichen Beratung auch eine Online-Beratung in der Sie vollkommen anonym bleiben können.